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Zweck eines Gutachtens

Ein Sachverständiger wirkt bei Entscheidungen über Werte, etwa in der Bauwirtschaft, aber auch in vielen anderen Bereichen von Industrie, Handel, Handwerk oder Landwirtschaft mit. Entsprechend ist unabhängiger und qualifizierter Sachverstand heute ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und wird zunehmend nachgefragt. Das gilt auch für den privaten Endverbraucher. Sachverständigengutachten dienen nicht nur der gerichtlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Vermögensübersicht. Sachverständige machen schwierige und komplexe Sachverhalte für Entscheidungsträger nachprüfbar und nachvollziehbar. Neben dieser typischen gutachterlichen Tätigkeit sind Sachverständige auch beratend (keine Rechts- und Steuerberatung) tätig.

Nachfolgend sehen Sie typische Bewertungsanlässe aus dem Fachgebiet Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke:

a Vorbereitung von Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen
a Vermögensübersicht
a Ehescheidung, Gütertrennung
a Nachlassbewertung, Erbauseinandersetzungen
a Zwangsversteigerungsverfahren
a Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen
a u.v.a.m.

Auftraggeber:

a Privatpersonen
a Gerichte
a Unternehmen
a Banken und Versicherungen
a Rechtsanwälte u. Steuerberater
a Insolvenz- und Nachlassverwalter
a Investoren, Fondsgesellschaften
a Bauträger, Makler und Hausverwaltungen
a u.v.a.m.

Mit uns schließen Sie das Risiko einer Fehleinschätzung aus.
Wir beraten Sie gerne.

Sollten Sie unsicher sein, welches Gutachten für Sie in Frage kommt, klicken Sie hier

Kontakt:

Immobilien Herkommer

0 63 43 / 93 83 10

info@immobilien-herkommer.de

 

 

Bürozeiten:

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Fr.           09 Uhr bis 16 Uhr

 

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