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 Sonderrechte

Die Historie einer Bewertungsimmobilie ist quasi oft in Abteilung II des Grundbuchs nachzulesen. Es sind die Rechte, Belastungen und Dienstbarkeiten der Liegenschaft, welche hier eingetragen sind und den Wert einer Immobilie z. T. maßgeblich mitbestimmen.

Als Beispiele seien hier genannt:

Erbbaurechte
Wohnrechte
Nutzungsrechte
Leibrentenwert
Altenteilsrecht
Nießbrauch
Baulastenwert
Wertsicherungsklausel
Wegerechte
Pflegerechte
Eigentumsbeschränkungen
(z.B. durch Leitungsrechte, Notwege, usw.)
Rentenbasis bei Immobilienverkauf

Mit uns schließen Sie das Risiko einer Fehleinschätzung aus.
Wir beraten Sie gerne.

Sollten Sie unsicher sein, welches Gutachten für Sie in Frage kommt, klicken Sie hier

Kontakt:

Immobilien Herkommer

0 63 43 / 93 83 10

info@immobilien-herkommer.de

 

 

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Fr.           09 Uhr bis 16 Uhr

 

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