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Privatgutachten

Ob Sie verkaufen, kaufen, eine Nachlassangelegenheit regeln wollen,
eine Vermögenstrennung im Falle einer Scheidung herbeiführen müssen,
eine Vermögensaufstellung im Rahmen einer Unternehmensbewertung benötigen
oder auch Ihre Firma liquidieren, in jedem Falle muss Ihre Immobilie bewertet werden.

In den genannten Fällen handelt es sich um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Daneben ist es für den Eigentümer oder Firmeninhaber oftmals wichtig zu wissen, wie die Ertragslage seiner Liegenschaft optimiert werden kann.

In diesen Fällen sind Sachverständige oder gutachterliche Stellungnahmen in den Bereichen des Facility-Managements, des Contractings, des Benchmarkings, u. a. sehr hilfreich und manchmal unerlässlich.

Es gibt andere Problemstellungen: Sie sind Mieter einer Eigentumswohnung und der Meinung Ihr Mietzins sei zu hoch? Hier verschafft Ihnen ein Mietwertgutachten Klärung.

Sie sehen also, jede und jeder die / der wohnt, investiert, finanziert, mietet oder vermietet, kauft oder verkauft sollte sich zu gegebener Zeit der Hilfe eines sachverständigen Gutachters bedienen.

Mit uns schließen Sie das Risiko einer Fehleinschätzung aus.
Wir beraten Sie gerne.

Sollten Sie unsicher sein, welches Gutachten für Sie in Frage kommt, klicken Sie hier

Kontakt:

Immobilien Herkommer

0 63 43 / 93 83 10

info@immobilien-herkommer.de

 

 

Bürozeiten:

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Fr.           09 Uhr bis 16 Uhr

 

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