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Rund 60 % der Bevölkerung in der Bundesrepublik leben in Miete. Dementsprechend
stehen diesen vielen Mietern auch viele Vermieter gegenüber. Es ist daher
von elementarer Bedeutung für beide Parteien, dass die Höhe des
Mietzinses gerechtfertigt ist. Das kann Gegenstand eines Mietwertgutachtens sein, gerade dann, wenn etwa eine Mieterhöhung ansteht, wenn die Größenangaben der vermieteten Flächen nicht mit den Angaben im Mietvertrag übereinstimmen, wenn Renditeentscheidungen bei Kapitalanlageobjekten anstehen, usw.
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