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insbesondere im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen ist die Wertermittlung unter besonderen steuerrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich.
Die Bewertungsbereiche umfassen u. a.
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Bedarfsbewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschafts-/Schenkungsteuer, · Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung für Zwecke der Erbschafts-/Schenkungsteuer · Bewertung von Gewerbeimmobilien unter Berücksichtigung von Steuervorteilen und dem neuen Steuerrecht Bei Bedarf erstellen wir Ihnen gerne den Richtlinien entsprechende Bewertungen zu Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie. |
Kontakt: Immobilien Herkommer 0 63 43 / 93 83 10
Bürozeiten: Mo.-Do. 09 Uhr bis 17 Uhr Fr. 09 Uhr bis 16 Uhr
Samstag und außerhalb der Bürozeiten sind wir sehr gerne nach Terminvereinbarung für Sie da Gutachten AuflistungAngebot für ein Gutachten anfordern |