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Gerichtsgutachten

 

Die Gerichte bedienen sich bei der Bewertung einer Immobilie, sei es im Zuge einer Zwangsversteigerung, des Zugewinnausgleichs, der Erbauseinandersetzung u. a. eines Gutachters, der dabei als Helfer des Gerichts fungiert und komplexe Zusammenhänge bei der Immobilienbewertung allgemeinverständlich darlegt.

Auch die streitenden Parteien ( Kläger und Beklagter ) können, jeweils für sich oder gemeinsam einen Gutachter beauftragen um sich über den Wert des Streitgegenstandes (Immobilie oder Rechte und Lasten) Klarheit zu verschaffen, sog. Parteigutachten.

Mit uns schließen Sie das Risiko einer Fehleinschätzung aus.
Wir beraten Sie gerne.

Sollten Sie unsicher sein, welches Gutachten für Sie in Frage kommt, klicken Sie hier

Kontakt:

Immobilien Herkommer

0 63 43 / 93 83 10

info@immobilien-herkommer.de

 

 

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