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Die Gerichte bedienen sich bei der Bewertung einer Immobilie, sei es im Zuge einer Zwangsversteigerung, des Zugewinnausgleichs, der Erbauseinandersetzung u. a. eines Gutachters, der dabei als Helfer des Gerichts fungiert und komplexe Zusammenhänge bei der Immobilienbewertung allgemeinverständlich darlegt. Auch die streitenden Parteien ( Kläger und Beklagter ) können, jeweils für sich oder gemeinsam einen Gutachter beauftragen um sich über den Wert des Streitgegenstandes (Immobilie oder Rechte und Lasten) Klarheit zu verschaffen, sog. Parteigutachten. Mit uns schließen Sie
das Risiko einer Fehleinschätzung aus. Sollten Sie unsicher sein, welches Gutachten für Sie in Frage kommt, klicken Sie hier |
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