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Immobilien
Sachverständiger (FH)
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Das neue Erbschaftssteuergesetz ist in Kraft getreten.
Der Wert einer Immobilie wird zukünftig nach dem
Verkehrswert,
§ 194 Baugesetzbuch bemessen.
Der Verkehrswert lässt sich nur durch ein Gutachten
ermitteln.
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Gutachten zu erhalten, klicken Sie einfach auf den Link (des für
Sie in Frage kommenden Gutachtens)
in der oben aufgeführten Liste. Eine Zusammenfassung der
Daten des Gutachtens wird präsentiert. Ein Kontaktformular steht
Ihnen bei jeder Gutachterseite zur Verfügung. Hinterlassen Sie
dort einfach Ihre Rufnummer und Ihre Anschrift, Ihre Anfrage wird
unverzüglich bearbeitet.
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Sie nicht wissen welches Gutachten für Sie in Frage kommt klicken
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Sie interessieren sich für das erste Gutachten in der o. g. Liste.
Klicken Sie auf den Titel des Gutachtens um Details über dieses
Gutachten zu erhalten. Dort finden Sie neben den wichtigsten Daten
das oben angesprochene Formular. |
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Finanzierung
Nützliches rund um die Finanzierung.
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Ihre Traumimmobilie nicht dabei sein,
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rund
um den Umzug
Verschiedene
Stellen und Personen brauchen Ihre neue Anschrift. Beim Umzug ist
es manchmal nicht sehr leicht den Überblick zu behalten ! Aus
diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden, eine nach Bereichen
geordnete Aufstellung konzipiert.
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Ein
Sachverständiger hilft Ihnen den objektiven Wert
eines Grundstückes oder einer Immobilie durch ein
Sachverständigen-Gutachten zu ermitteln.
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